Arbeitnehmerüberlassung
Wir verfügen über die "unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" des Landesarbeitsamtes Südbayern.
Das bedeutet, die Maßgaben des Arbeitsrechts, des Entgeltfortzahlungsgesetzes bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden erfüllt (kein Einsatz von "Billigpersonal" möglich)